Ruhland Sachverständigenbüro
Michael Ruhland
Carl Jacob Kolb Weg 5
97877 Wertheim
Telefon: 09377-929 591
Telefax: 09377-929 593
Handy: 0151-121 451 79
E-Mail: info@ruhland-gutachter.de
Michael Ruhland
Sachverständiger für das Estrichlegerhandwerk
Sachverständiger für das Parkettlegerhandwerk


Estrichleger mit Abschluss zum Estrichlegermeister 1986
Parkettleger mit Abschluss zum Parkettlegermeister 1989
Bürokaufmann mit Abschluss zum Betriebswirt des Handwerks 1996
öbuv Sachverständiger seit 1999

Die Grundpflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit. Hierauf muss er einen Eid leisten. Ein Verstoß gegen diese Pflichten stellt einen Straftatbestand dar.

Im Vertrauen auf diesen geleisteten Eid sollen in Gerichtsverfahren in Deutschland im Regelfall öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zur Erstellung von Gutachten herangezogen werden (§ 404 Abs. 2 Zivilprozessordnung).

Selbstverständlich gelten diese Grundpflichten eines öbuv-Sachverständigen nicht nur gegenüber Gerichten, sondern auch gegenüber jedem privaten Auftraggeber.

Wer es noch ausführlicher wissen will:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sachverständiger
https://www.whkt.de/svdb/info.php
http://de.wikipedia.org/wiki/Rundstempel